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Jan

Hausverlosung und Strafrecht 2

Nach unserer  Stellungnahme vom 9.1.09 rät nun auch die Österreichische Notariatskammer wegen strafrechtlicher Bedenken von der Veranstaltung von und der Teilnahme an Verlosungen von Liegenschaften ab. Hier gehts zur Pressemeldung!

Zulässigkeit im Sinne des Glücksspielgesetzes?

Hausverlosungen sind unzulässig

Immobilien-Auktion als rechtssichere Alternative

Die Privatversteigerung einer Liegenschaft, welche mit einer Verlosung nichts zu tun hat, ist gesetzlich geregelt und wird von fachlich kompetenten Partnern begleitet. Diese Verwertungsmöglichkeit bietet insbesondere folgende Vorteile:

  1. Rechtssicherheit durch gesetzliche Grundlagen
  2. Flexible Vermarktung
  3. Genehmigungsvorbehalt
  4. Effizientes Verfahren
  5. Markgerechter Veräußerungserlös
  6. Transparenz
  7. Experten-Team
  8. Anonymität
  9. Maßgeschneiderte Kosten