Die IT-Dienstleister „Bluelion“ stellen eine Immobilien-Bewertung für Österreich online und sogar kostenlos zur Verfügung. Continue Reading..
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Die Provision des Immobilienmaklers ist weitgehend im Maklergesetz geregelt. Bei Geschäften mit Verbrauchern sind die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zu beachten.
-der zu vereinbarende Betrag ist nach oben hin mit der Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Provision begrenzt;
-das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft kommt nur deshalb nicht zu Stande, weil der Auftraggeber ohne beachtenswerten Grund einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt unterlässt;
-es kommt mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäfts zu Stande, soferne die Vermittlung dieses Geschäftes in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt;
-das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft kommt nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zu Stande, weil der Auftraggeber dieser anderen Person die ihm vom Makler bekannt gegebene Möglichkeit zum Abschluss des Geschäftes mitgeteilt hat, oder
-das Geschäft kommt nicht mit dem vermittelten Dritten zu Stande, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.
Eine solche Entschädigung oder Ersatzleistung für Aufwendungen und Mühewaltung ohne einen zurechenbaren Vermittlungserfolg kann bei einem Alleinvermittlungsauftrag weiters für den Fall vereinbart werden, dass:
-der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig, ohne wichtigen Grund, vorzeitig aufgelöst wird;
-das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zu Stande gekommen ist, oder
-das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages auf andere Art durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zu Stande gekommen ist.
Eine Vereinbarung, wonach der Auftraggeber auch ohne einen dem Makler zurechenbaren Vermittlungserfolg einen Betrag als Entschädigung oder Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung zu leisten hat, ist bei Maklerverträgen mit Verbrauchern schriftlich zu treffen.Weitere Konsumentenschutzbestimmungen:
Ansprüche aus dem Maklervertragsverhältnis verjähren in 3 Jahren ab Fälligkeit. Die Verjährung ist gehemmt, solange der Makler vom Zustandekommen des vermittelten Geschäftes keine Kenntnis erlangen konnte.
Ist keine bestimmte Vertragsdauer vereinbart, so kann der Maklervertrag von jedem Vertragspartner jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, gekündigt werden. Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Maklervertrag endet mit dem Ablauf der Zeit, der Vertrag kann bei Vorliegen wichtiger Gründe von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aufgelöst werden.
Ein Alleinvermittlungsauftrag kann nur befristet auf angemessene Dauer abgeschlossen werden, gleiches gilt für jede Verlängerung. Das Konsumentenschutzgesetz sieht für die Vermittlung von Verträgen zur Veräußerung oder zum Erwerb des Eigentums an Wohnungen, Einfamilienhäusern und einzelnen Grundstücken, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet sind, eine Höchstdauer von Alleinvermittlungsaufträgen von 6 Monaten vor.
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Im Zeitraum 2009 bis 2013 werden im Bundesland Salzburg 10.000 bis 15.000 zusätzliche Wohnungen benötigt.Continue Reading..
Ab 1.1.2009 besteht in Österreich auf Grund des neuen Feilbietungsrechtsänderungsgesetztes (FRÄG) die Möglichkeit, Liegenschaften im Rahmen eines privaten Versteigerungsverfahrens zu vermarkten. Lesen Sie mehr über Ablauf und Inhalt dieser vielversprechenden Verwertungsmethode. Mehr zur Auktion hier!Continue Reading..
Laut Salzburger Nachrichten sollen in Salzburg größere Büroflächen Mangelware werden (Ausgabe vom 6.9.08). Unsere Online-Kurzrecherche bestätigt diese Einschätzung.Continue Reading..
Beim Bieterverfahren können Kaufinteressenten Anbote an den Verkäufer richten. Die Bestbieter kommen in die Endrunde, bei der nocheinmal nachgebessert werden kann.Continue Reading..
Um den Finanzierungsrahmen für Ihr Immobilienprojekt abzustecken, sollten Sie sich insbesondere über Ihr frei verfügbares Einkommen im Klaren sein.
Bankkredite werden vorrangig auf Basis des persönlichen Einkommens vergeben. An Hand der nachstehenden Aufstellung können Sie die Grundlage Ihrer Finanzierung abklären. Ein gut vorbereitetes Budget macht auch bei der finanzierenden Bank Eindruck und steigert das Vertrauen in Ihre Bonität. So haben Sie auch mehr Spielraum bei der Verhandlung der Finanzierungskonditionen. Es macht sich jedenfalls bezahlt seine Hausaufgaben zu machen.
Haushaltsbudget |
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Einkommen netto |
monatlich |
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Mann |
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Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld |
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Frau |
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Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld |
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Familienbeihilfe |
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Sonstige Einkünfte |
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Einkommen gesamt |
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Ausgaben |
monatlich |
jährlich |
Lebensmittel und Getränke |
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Unterhaltsbeiträge |
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Kleidung |
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Freizeitgestaltung |
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Non-Food (Körperpflege, Putzmittel etc.) |
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Krankenversicherung |
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Selbstbehalte Zahnarzt, Therapien |
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Lebensversicherung |
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Kfz-Kredit/Leasing |
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Kfz – Betriebskosten |
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Kfz-Versicherung |
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Sonstige Versicherung |
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Haustier |
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Verkehrsmittel |
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Steuern |
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Radio, Fernsehen |
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Zeitungen |
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Urlaub |
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Geschenke |
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Bildung |
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Telefon, Handy und Internet |
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Sonstige Ausgaben |
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Ausgaben gesamt |
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BUDGET ZUSAMMENFASSUNG |
monatlich |
jährlich |
Einkommen netto |
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Ausgaben |
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laufende Raten für Kredite |
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Freies EK für Wohnen und BK |
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Anbei eine kleine Sammlung von Links zu Immobilien-Plattformen und Medien:
Immobilien-Plattformen:
www.immobilien-salzburg.at (immobilienring)
www.immobilien.net
www.maklercheck.at (Grundstückspreise, Ö und Wien)
Zeitungen online:
www.willhaben.atPresse & Kleine Zeitung
www.derstandard.at/immobilien Standard
www.immomedia.atKurier & Krone