Energieausweispflicht ab 1.1.2009
22.Oktober 2008 09:56Verkäufer und Vermieter bzw. Verpächter von Gebäuden und Nutzungsobjekten müssen dem Käufer bzw. Mieter und Pächter ab 1.1.09 einen Energieausweis vorlegen.
Verkäufer und Vermieter bzw. Verpächter von Gebäuden und Nutzungsobjekten müssen dem Käufer bzw. Mieter und Pächter ab 1.1.09 einen Energieausweis vorlegen.
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