AMS Frist für Wiedereinstellung 2 Monate
28.Januar 2009 11:49Auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation überlegen zahlreiche Unternehmen Arbeitsverhältnisse für eine bestimmte Dauer zu unterbrechen. Mehr lesen »
Auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation überlegen zahlreiche Unternehmen Arbeitsverhältnisse für eine bestimmte Dauer zu unterbrechen. Mehr lesen »
Der OGH verschärft die Haftung des faktischen Geschäftsführers im Konkurs. Mehr lesen »
AGBs gelten regelmäßig nur bei ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung der Vertragsparteien.
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für den Vertrauensschaden, welcher dem Vertragspartner einer zahlungsunfähigen GmbH entsteht, wenn dieser die Insolvenzreife bei Abschluss des Vertrages nicht kennt. (OGH vom 15.1.08 10 Ob 96/07a). Mehr lesen »