OGH-Entscheidungen

Zur Verdienstlichkeit des Immobilienmaklers

Für eine verdienstliche Tätigkeit des Immobilienmaklers iSd § 6 MaklerG genügt die Namhaftmachung des Geschäftspartners. Der Geschäftspartner muss jedoch so weit individualisiert sein, dass sich der Auftraggeber mit ihm in Verbindung setzen kann.
OGH 2 Ob 80/05m vom 21.9.2006

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