OGH-Entscheidungen
Zur Verdienstlichkeit des Immobilienmaklers
Für eine verdienstliche Tätigkeit des Immobilienmaklers iSd § 6 MaklerG genügt die Namhaftmachung des Geschäftspartners. Der Geschäftspartner muss jedoch so weit individualisiert sein, dass sich der Auftraggeber mit ihm in Verbindung setzen kann.
OGH 2 Ob 80/05m vom 21.9.2006
