Inkasso

Ein straffes Management und Betreiben Ihrer Geldforderungen trägt wesentlich zur Eigenfinanzierung bei und stärkt Ihr Unternehmen im rauen Wettbewerb. Grundsätzlich gilt, dass die Ausfallswahrscheinlichkeit steigt, je länger eine Forderung nicht einbringlich gemacht werden kann. Ein nachlässiges Forderungsmanagement kostet bares Geld, da alternative Finanzierungsformen beansprucht werden müssen, welche wiederum Zinsen bzw. Kosten verursachen.
Ihr finanzieller Erfolg hängt besonders von den vereinbarten Sicherheiten, Ihrem Mahnwesen, einer gut organisierten Klagsführung und vom Exekutionsverfahren ab. Gerne beraten und betreuen wir Sie und Ihr Unternehmen bei der Planung Ihres Forderungsmanagements und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Dr. Paul Vavrovsky und Mag. Peter Graf
Forderungsmanagement
1. Sicherheiten und Vertragsgestaltung
Das Ausschöpfen aller verfügbaren Sicherheiten reduziert das Ausfallsrisiko deutlich. Nutzen Sie diese Chance und vereinbaren Sie entsprechende Sicherheiten mit Ihrem Geschäftspartner. Gut durchdachte und individuell gestaltete AGB stellen eine solide Grundlage für Ihre Geschäfte dar. Sie könnten insbesondere folgende Sicherheiten vereinbaren:
- Eigentumsvorbehalt:
Der Eigentumsvorbehalt wird im Rahmen eines Kaufvertrages vereinbart, wonach der Kaufgegenstand erst in das Eigentum des Käufers übergeht, sobald der Kaufpreis bezahlt ist. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag erklären und seine Rechte als Eigentümer der Sache geltend machen. Bei Pfändung der Sache durch einen Dritten steht dem Eigentümer eine Exszindierungsklage zur Verfügung. Im Konkurs des Käufers kann der Eigentümer Aussonderungsrechte geltend machen. - Bürgschaft:
Darunter ist ein Übereinkommen zwischen Gläubiger und Bürge zu verstehen, wonach sich der Bürge verpflichtet, den Gläubiger zu befriedigen, falls der Hauptschuldner nicht leisten sollte.
§ 1346 ABGB (1) Wer sich zur Befriedigung des Gläubigers auf den Fall verpflichtet, daß der erste Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfülle, wird ein Bürge, und das zwischen ihm und dem Gläubiger getroffene Uebereinkommen ein Bürgschaftsvertrag genannt. Hier bleibt der erste Schuldner noch immer der Hauptschuldner, und der Bürge kommt nur als Nachschuldner hinzu. (2) Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrages ist erforderlich, daß die Verpflichtungserklärung des Bürgen schriftlich abgegeben wird. (Anmerkung: Abs 2 gilt nicht für Unternehmer). - Sicherungszession:
Eine Forderung kann zu Sicherungszwecken verpfändet oder abgetreten werden. In der Praxis ist meist die Abtretung zur Sicherstellung gebräuchlich. WICHTIG: Zur Rechtswirksamkeit der Zession muss die Abtretung der Forderung in den Geschäftsbüchern bzw. OP-Listen des Zedenten eingetragen sein (sog. Buchvermerk). - Bankgarantie und Kaution:
Forderungen aus finanziell umfangreichen und laufenden Geschäftsbeziehungen könnten auch durch eine Bankgarantie abgesichert werden. Eine Bankgarantie sollte so ausgestaltet sein, dass sich eine renommierte Bank verpflichtet, ohne Prüfung des Rechtsgrundes und auf erste Anforderung einen bestimmten Geldbetrag zu bezahlen. Diese wäre als abstrakte Bankgarantie zu qualifizieren, wodurch man sich mit der Bank eine Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit der besicherten Forderung erspart. Alternativ könnte der Vertragspartner auch eine Kaution zB. in Form eines Sparbuches hinterlegen. Diese Besicherung ist bei Miet- und Leasingverträgen weit verbreitet.
Artikel dazu: Wie sieht eine Bankgarantie aus? - Bankeinzug:
Die Vereinbarung eines Bankeinzugsrechtes kann das Ausfallsrisiko reduzieren, sie findet ihre Grenze jedoch in einer mangelnden Deckung des jeweiligen Bankkontos. - Pfandrechte an beweglichen Sachen:
Zur Begründung eines Pfandrechtes an beweglichen Sachen muss eine entsprechende Pfandvereinbarung (Titel) geschlossen werden und die Sache dem Gläubiger auch tatsächlich zur Verwahrung übergeben (Modus) werden. Das Akzessorietätsprinzip bedeutet, dass das Pfandrecht nur solange existiert, wie auch die besicherte Forderung besteht. Die Pfandsache kann jedoch auch von einem Dritten, welcher nicht der Geschäftspartner ist, bestellt werden. - Pfandrechte an Liegenschaften:
Das Pfandrecht auf einer Immobilie wird begründet, indem eine entsprechende Pfandurkunde errichtet wird und das Pfandrecht im Lastenblatt des Grundbuches eingetragen wird. Bei Vorliegen eines vollstreckbaren Exekutionstitels auf Zahlung von Geld gegen einen Eigentümer einer Liegenschaft kann ein Pfandrecht auch zwangsweise im Grundbuch eingetragen werden. - Wichtige Nebenbedingungen: Bei Auslandsbezug empfiehlt es sich immer die Anwendung des österreichischen Rechts und einen räumlich komfortablen Gerichtsstand zu vereinbaren. Bei einem Vertragspartner außerhalb der EU sollte man prüfen, ob die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes sinnvoll ist, da man sich ggfs Vorteile bei der Rechtsdurchsetzung und Exekution verschaffen kann.
Artikel zum Inkasso:
Wann gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen?
2. Mahnwesen
Erfahrungsgemäß bewegt das Mahnschreiben eines Rechtsanwaltes viele Schuldner zur Zahlung, da Entschlossenheit zur zügigen Forderungsdurchsetzung dokumentiert wird. Viele Schuldner sind sich auch darüber im Klaren, dass die Anwaltsmahnung die letzte noch relativ kostengünstige Zahlungsgelegenheit darstellt.
3. Klage
Bei Zahlungsverzug ist grundsätzlich eher eine rasche Klagsführung empfehlenswert. Die Praxis zeigt immer wieder, dass Schuldner bei einer zögerlichen Forderungsbetreibung andere Gläubiger vorrangig bedienen. Unangebrachte Gutmütigkeit kann Ihnen daher bares Geld kosten.
4. Exekution
Nach erfolgreicher Prozessführung können Sie Ihre Geldforderung gegenüber dem Schuldner im gerichtlichen Exekutionsverfahren zwangsweise durchsetzen. Dabei stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- Forderungsexekution
- Fahrnisexekution
- Zwangspfandrechte auf Liegenschaften
- Zwangsversteigerung
Unverbindliches Erstgespräch
Gerne stehen wir Ihnen auch für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung, um eine passende Lösung für Ihr Forderungsmanagement zu erarbeiten.
Inkasso-Auftrag
Gerne machen wir Ihre Geldforderungen einbringlich. Schicken Sie uns bitte die Rechnung und gegebenenfalls weitere Urkunden, damit wir ein anwaltliches Mahnschreiben veranlassen können. Die Klagführung erfolgt nur nach Rücksprache.
Vavrovsky - Graf Rechtsanwälte
Forderungsbetreibung - Unternehmensrecht - Zivilrecht
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