Geldnot als wichtiger Kündigungsgrund?
26.Februar 2009 19:31Der beabsichtigte Verkauf einer vermieteten Wohnung zur Tilgung von Schulden stellt keinen wichtigen Kündigungsgrund dar. Mehr lesen »
Der beabsichtigte Verkauf einer vermieteten Wohnung zur Tilgung von Schulden stellt keinen wichtigen Kündigungsgrund dar. Mehr lesen »
Bei einer abstrakten Bankgarantie verpflichtet sich ein Kreditinstitut, einen bestimmten Geldbetrag bei Abruf binnen einer kurzen Frist von z.B. 10 Tagen an den Begünstigten zu bezahlen.