Hausverlosungen sind unzulässig!
17.Februar 2009 09:51Die derzeit populären Hausverlosungen durch Private sind nach dem österreichischen Glücksspielgesetz - GSpG unzulässig. Die Spieler könnten ihre Einsätze zurückfordern. Mehr lesen »
Die derzeit populären Hausverlosungen durch Private sind nach dem österreichischen Glücksspielgesetz - GSpG unzulässig. Die Spieler könnten ihre Einsätze zurückfordern. Mehr lesen »
Seit 1.1.2009 bietet nunmehr das Gesetz die Gelegenheit, Liegenschaften mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwaltes aussergerichtlich bestmöglich zu versteigern Mehr lesen »