Grunderwerb in Salzburg durch Ausländer
23.Oktober 2008 14:40Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 - SGVG 2001 regelt, unter welchen Bedingungen Ausländer im Bundesland Salzburg Immobilien erwerben bzw. in Bestand nehmen können. EU-Bürger sind den Inländern gleichgestellt. Die §§ 8 bis 16 des SGVG 2001 legen den Rahmen für den Grunderwerb durch Ausländer fest.
