Mehr Sicherheit beim Kauf einer Liegenschaft vom Bauträger
15.September 2008 14:08Für etwaige Mängel am Bauwerk muss der Bauträger dem Käufer zwingend einen Haftrücklass gewähren.
Für etwaige Mängel am Bauwerk muss der Bauträger dem Käufer zwingend einen Haftrücklass gewähren.
Im Liegenschaftskaufvertrag sollen grundlegend die Eigentumsübertragung und die Kaufpreiszahlung geregelt werden. Um die Rechtspositionen der Vertragsparteien umfassend zu berücksichtigen bedarf es jedoch genauer Bestimmungen. Erfahren Sie mehr über die Details eines Immobilien-Kaufvertrages. Mehr lesen »
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Bei der Rückabwicklung von Immobilienkaufgeschäften können Sie sich die Grunderwerbsteuer zurückholen. Gleiches gilt sinngemäß bei einer nachträglichen Reduktion des Kaufpreises. Mehr lesen »
Jeder Immobilien-Kaufvertrag muss massgeschneidert an die Bedürfnisse der Vertragsparteien angepasst werden. Informieren Sie sich vorab genau über Ihre Rechte und Pflichten. Lesen Sie weiter, wenn Sie einen Überblick über wesentliche Vertragsbestandteile erhalten möchten: Mehr lesen »