Kauf günstiger als Miete?
27.Oktober 2009 16:35Auf Grund der derzeit sehr niedrigen Zinsen, kann der Kauf einer Immobilien günstiger sein als die Miete. Mehr lesen »
Auf Grund der derzeit sehr niedrigen Zinsen, kann der Kauf einer Immobilien günstiger sein als die Miete. Mehr lesen »
Die derzeit populären Hausverlosungen durch Private sind nach dem österreichischen Glücksspielgesetz - GSpG unzulässig. Die Spieler könnten ihre Einsätze zurückfordern. Mehr lesen »
Mit der Tabellenkalkulation von IMMIO kann man den Wert von Immobilien ermitteln, die Finanzierung abstecken und die Rentabilität der Immobilieninvestition mit dem Sparbuch vergleichen. IMMIO stellt diesen Service kostenlos zum Download zur Verfügung. Mehr lesen »
Hausverlosungen können gemäß § 879 ABGB nichtig sein, wenn § 168 Strafgesetzbuch verletzt wird. Die verlierenden Loskäufer könnten diesfalls den Einsatz zurückfordern. Mehr lesen »
Auch die einmalige Verlosung von Immobilien durch Privatpersonen fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 168 StGB. Die wesentliche Frage für die gerichtliche Strafbarkeit einer Hausverlosung nach § 168 StGB liegt darin, ob der Veranstalter die Absicht hat, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden. Zur Vermeidung von strafrechtlichen Konflikten wird ein vorsichtiger Haus-Verloser seine Immobilie nur zumindest 20% bis 30% unter dem Verkehrswert verlosen, womit die Wirtschaftlichkeit dieser Verwertungsmethode vernichtet wäre.