30.Januar 2009 17:57
Mit der Tabellenkalkulation von IMMIO kann man den Wert von Immobilien ermitteln, die Finanzierung abstecken und die Rentabilität der Immobilieninvestition mit dem Sparbuch vergleichen. IMMIO stellt diesen Service kostenlos zum Download zur Verfügung. Mehr lesen »
14.Januar 2009 21:20
Strafrechtliche Verantwortung von Haus-Lotterie-Veranstaltern
Auch die einmalige Verlosung von Immobilien durch Privatpersonen fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 168 StGB. Die wesentliche Frage für die gerichtliche Strafbarkeit einer Hausverlosung nach § 168 StGB liegt darin, ob der Veranstalter die Absicht hat, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden. Zur Vermeidung von strafrechtlichen Konflikten wird ein vorsichtiger Haus-Verloser seine Immobilie nur zumindest 20% bis 30% unter dem Verkehrswert verlosen, womit die Wirtschaftlichkeit dieser Verwertungsmethode vernichtet wäre.
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14.Januar 2009 00:05
Die Verlosung eines Hauses löst Rechtsgeschäftsgebühren in Höhe von 12 % des Gesamtwertes aller Einsätze aus! Die Mitspieler (auch die Verlierer!) kann dafür eine Haftung treffen! Bei Wiederverkauf der Liegenschaft kann auch die Spekulationssteuer entstehen. Mehr lesen »
09.Januar 2009 19:34
Das Verlosen von Häusern hat in den letzten Monaten für Schlagzeilen gesorgt. Das Strafgesetzbuch sieht in § 168 StGB wesentliche Schranken vor und verbietet das Veranstalten und Fördern von Glücksspielen gegen Entgelt. Der Betrieb einer entgeltlichen Internet-Plattform zur Abwicklung von Hausverlosungen ist strafbar. Die Verlosung muss streng von der Immobilien-Auktion (Freiwillige Feilbietung) unterschieden werden. Mehr lesen »
05.Januar 2009 16:24
Seit 1.1.2009 bietet nunmehr das Gesetz die Gelegenheit, Liegenschaften mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwaltes aussergerichtlich bestmöglich zu versteigern Mehr lesen »