Energieausweispflicht ab 1.1.2009
22.Oktober 2008 09:56Verkäufer und Vermieter bzw. Verpächter von Gebäuden und Nutzungsobjekten müssen dem Käufer bzw. Mieter und Pächter ab 1.1.09 einen Energieausweis vorlegen.
Verkäufer und Vermieter bzw. Verpächter von Gebäuden und Nutzungsobjekten müssen dem Käufer bzw. Mieter und Pächter ab 1.1.09 einen Energieausweis vorlegen.
Die Begründung von Wohnungseigentum an einer Hausbesorgerwohnung ist gesetzlich gemäß § 3 Abs 3 WEG 2002 nicht möglich und daher nichtig. Bei Verdacht auf solch eine Widmung sollten Sie die Parifizierungsgrundlagen prüfen.
Das Erstellen eines Kaufanbots (oder eines Anbots zum Abschluss eines anderen Vertrags) bewirkt an sich noch keine Steuerpflicht. Mehr lesen »
Im Gegensatz zum Fruchtgenussrecht ist das Wohnungsgebrauchsrecht auf den persönlichen Bedarf des Berechtigten eingeschränkt. Das Fruchtgenussrecht ist also umfassender. Mehr lesen »
Für etwaige Mängel am Bauwerk muss der Bauträger dem Käufer zwingend einen Haftrücklass gewähren.