Haftung des faktischen Geschäftsführers bei Konkursverschleppung
12.November 2008 20:38Der OGH verschärft die Haftung des faktischen Geschäftsführers im Konkurs. Mehr lesen »
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Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für den Vertrauensschaden, welcher dem Vertragspartner einer zahlungsunfähigen GmbH entsteht, wenn dieser die Insolvenzreife bei Abschluss des Vertrages nicht kennt. (OGH vom 15.1.08 10 Ob 96/07a). Mehr lesen »