Hausverlosung und Zivilrecht
21.Januar 2009 11:52Hausverlosungen können gemäß § 879 ABGB nichtig sein, wenn § 168 Strafgesetzbuch verletzt wird. Die verlierenden Loskäufer könnten diesfalls den Einsatz zurückfordern. Mehr lesen »
Hausverlosungen können gemäß § 879 ABGB nichtig sein, wenn § 168 Strafgesetzbuch verletzt wird. Die verlierenden Loskäufer könnten diesfalls den Einsatz zurückfordern. Mehr lesen »
Nach unserer Stellungnahme vom 9.1.09 rät nun auch die Österreichische Notariatskammer wegen strafrechtlicher Bedenken von der Veranstaltung von und der Teilnahme an Verlosungen von Liegenschaften ab. Hier gehts zur Pressemeldung! Mehr lesen »