Geldnot als wichtiger Kündigungsgrund?
26.Februar 2009 19:31Der beabsichtigte Verkauf einer vermieteten Wohnung zur Tilgung von Schulden stellt keinen wichtigen Kündigungsgrund dar. Mehr lesen »
Der beabsichtigte Verkauf einer vermieteten Wohnung zur Tilgung von Schulden stellt keinen wichtigen Kündigungsgrund dar. Mehr lesen »
Kann der Mieter dem Räumungsbegehren des Vermieters eine Geldforderungen entgegenhalten und die Räumung dadurch verhindern? Mehr lesen »
AGBs gelten regelmäßig nur bei ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung der Vertragsparteien.