Energieausweispflicht ab 1.1.2009
22.Oktober 2008 09:56Verkäufer und Vermieter bzw. Verpächter von Gebäuden und Nutzungsobjekten müssen dem Käufer bzw. Mieter und Pächter ab 1.1.09 einen Energieausweis vorlegen.
Verkäufer und Vermieter bzw. Verpächter von Gebäuden und Nutzungsobjekten müssen dem Käufer bzw. Mieter und Pächter ab 1.1.09 einen Energieausweis vorlegen.
AGBs gelten regelmäßig nur bei ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung der Vertragsparteien.
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für den Vertrauensschaden, welcher dem Vertragspartner einer zahlungsunfähigen GmbH entsteht, wenn dieser die Insolvenzreife bei Abschluss des Vertrages nicht kennt. (OGH vom 15.1.08 10 Ob 96/07a). Mehr lesen »
Die Begründung von Wohnungseigentum an einer Hausbesorgerwohnung ist gesetzlich gemäß § 3 Abs 3 WEG 2002 nicht möglich und daher nichtig. Bei Verdacht auf solch eine Widmung sollten Sie die Parifizierungsgrundlagen prüfen.
Das Erstellen eines Kaufanbots (oder eines Anbots zum Abschluss eines anderen Vertrags) bewirkt an sich noch keine Steuerpflicht. Mehr lesen »