Hausverlosung und Zivilrecht
21.Januar 2009 11:52Hausverlosungen können gemäß § 879 ABGB nichtig sein, wenn § 168 Strafgesetzbuch verletzt wird. Die verlierenden Loskäufer könnten diesfalls den Einsatz zurückfordern. Mehr lesen »
Hausverlosungen können gemäß § 879 ABGB nichtig sein, wenn § 168 Strafgesetzbuch verletzt wird. Die verlierenden Loskäufer könnten diesfalls den Einsatz zurückfordern. Mehr lesen »