AMS Frist für Wiedereinstellung 2 Monate
28.Januar 2009 11:49Auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation überlegen zahlreiche Unternehmen Arbeitsverhältnisse für eine bestimmte Dauer zu unterbrechen. Mehr lesen »
Auf Grund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation überlegen zahlreiche Unternehmen Arbeitsverhältnisse für eine bestimmte Dauer zu unterbrechen. Mehr lesen »
Auch die einmalige Verlosung von Immobilien durch Privatpersonen fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 168 StGB. Die wesentliche Frage für die gerichtliche Strafbarkeit einer Hausverlosung nach § 168 StGB liegt darin, ob der Veranstalter die Absicht hat, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden. Zur Vermeidung von strafrechtlichen Konflikten wird ein vorsichtiger Haus-Verloser seine Immobilie nur zumindest 20% bis 30% unter dem Verkehrswert verlosen, womit die Wirtschaftlichkeit dieser Verwertungsmethode vernichtet wäre.
Die Verlosung eines Hauses löst Rechtsgeschäftsgebühren in Höhe von 12 % des Gesamtwertes aller Einsätze aus! Die Mitspieler (auch die Verlierer!) kann dafür eine Haftung treffen! Bei Wiederverkauf der Liegenschaft kann auch die Spekulationssteuer entstehen. Mehr lesen »
Nach unserer Stellungnahme vom 9.1.09 rät nun auch die Österreichische Notariatskammer wegen strafrechtlicher Bedenken von der Veranstaltung von und der Teilnahme an Verlosungen von Liegenschaften ab. Hier gehts zur Pressemeldung! Mehr lesen »
Die IT-Dienstleister “Bluelion” stellen eine Immobilien-Bewertung für Österreich online und sogar kostenlos zur Verfügung. Mehr lesen »