Mehr Sicherheit beim Kauf einer Liegenschaft vom Bauträger
15.September 2008 14:08Für etwaige Mängel am Bauwerk muss der Bauträger dem Käufer zwingend einen Haftrücklass gewähren.
Für etwaige Mängel am Bauwerk muss der Bauträger dem Käufer zwingend einen Haftrücklass gewähren.
Ab 1.1.2009 besteht in Österreich auf Grund des neuen Feilbietungsrechtsänderungsgesetztes (FRÄG) die Möglichkeit, Liegenschaften im Rahmen eines privaten Versteigerungsverfahrens zu vermarkten. Lesen Sie mehr über Ablauf und Inhalt dieser vielversprechenden Verwertungsmethode. Mehr zur Auktion hier! Mehr lesen »
Das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht (Hypothek) räumt dem Gläubiger ein gegen jedermann geltendes Recht zur vorzugsweisen Befriedigung aus der Pfandsache ein. Die wichtigsten Grundsätze des Pfandrechtes lassen sich kurz zusammenfassen wie folgt: Mehr lesen »
Bei einer abstrakten Bankgarantie verpflichtet sich ein Kreditinstitut, einen bestimmten Geldbetrag bei Abruf binnen einer kurzen Frist von z.B. 10 Tagen an den Begünstigten zu bezahlen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Diese Maxime sollten Sie besonders beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie beherzigen. Mehr lesen »