30.Januar 2009 17:57
Mit der Tabellenkalkulation von IMMIO kann man den Wert von Immobilien ermitteln, die Finanzierung abstecken und die Rentabilität der Immobilieninvestition mit dem Sparbuch vergleichen. IMMIO stellt diesen Service kostenlos zum Download zur Verfügung. Mehr lesen »
14.Januar 2009 21:20
Strafrechtliche Verantwortung von Haus-Lotterie-Veranstaltern
Auch die einmalige Verlosung von Immobilien durch Privatpersonen fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 168 StGB. Die wesentliche Frage für die gerichtliche Strafbarkeit einer Hausverlosung nach § 168 StGB liegt darin, ob der Veranstalter die Absicht hat, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden. Zur Vermeidung von strafrechtlichen Konflikten wird ein vorsichtiger Haus-Verloser seine Immobilie nur zumindest 20% bis 30% unter dem Verkehrswert verlosen, womit die Wirtschaftlichkeit dieser Verwertungsmethode vernichtet wäre.
Mehr lesen »