die ´dos and dont´s ´ beim Liegenschaftskauf
> Stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche wesentlichen Unterlagen betreffend das Objekt vom Verkäufer oder Makler erhalten haben. Studieren Sie diese Unterlagen eingehend und wenden Sie sich bei Unklarheiten entweder an den Verkäufer oder an den Anwalt Ihres Vertrauens.
> Unterschreiben Sie im Vorfeld keine rechtsverbindlichen Erklärungen, inbesondere auch keine Kaufanbote. Gerade bei vorformulierten Kaufanboten ist Vorsicht geboten, da diese oft für Sie nicht erkennbare nachteilige Regelungen enthalten können (Stichwort: Bindungsfristen, einseitige Rücktrittsklauseln, Pönalen,…).
> Wählen Sie für die Vertragserrichtung den Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens. Auch den in einem Kaufanbot bereits vorgesehenen Vertragserrichter brauchen Sie nicht zu akzeptieren; stellen Sie einfach über Ihren Anwalt ein eigenes Kaufanbot.
der Liegenschafts(s)check
Sie benötigen Auskünfte und rechtlichen Rat zu Ihrer Wunsch-Immobilie und / oder Hilfestellung bei der Erstellung eines Kaufanbotes. Gegen einen im Vorfeld zu vereinbarenden und vom Umfang der Erhebungen abhängigen Pauschalbetrag „durchleuchten“ wir Ihre Wunsch-Immobilie und erörtern mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch die rechtlichen Gegebenheiten.